Das Greenlist™-Programm von SC Johnson: Produktinhaltsstoffe auswählen, um die menschliche Gesundheit und die Umwelt besser zu schützen
Wenn Sie etwas Neues für Ihre Familie machen, denken Sie sicherlich über die Inhaltsstoffe nach, die Sie verwenden, um sicherzustellen, dass es sich um gute Entscheidungen handelt, die Ihre Familie genießen wird. Bei unserer Produktentwicklung läuft es nicht unbedingt anders ab.
Seit 2001 leitet uns das Greenlist™-Programm von SC Johnson zur Auswahl der Inhaltsstoffe an und hilft uns dabei, unsere Produkte kontinuierlich zu verbessern, indem Inhaltsstoffe ausgewählt werden, die die menschliche Gesundheit und die Umwelt besser schützen.
Es ist nicht billig und geht weit über das hinaus, was gesetzlich vorgeschrieben ist. Allerdings ist es unsere Verpflichtung Ihnen und jeder einzelnen Familie gegenüber, die unsere Produkte verwendet, dass wir stets die fundiertesten Entscheidungen treffen. Das bedeutet, dass wir Zeit und Ressourcen dafür aufwenden müssen, um Inhaltsstoffe zu bewerten. Diese Informationen müssen wir dann dazu verwenden, festzulegen, wie wir unsere Produkte wirksam und sicher gestalten können.
Unser Greenlist™-Programm bewertet alle Inhaltsstoffe
Alle Inhaltsstoffe in jedem Produkt von SC Johnson durchlaufen unser strenges Greenlist™-Programm. Das Herz des Programmes ist eine wissenschaftlich fundierte, vierstufige Bewertung, die sowohl Gefährdungen als auch Risiken in Betracht zieht. Es basiert auf einer erstklassigen Datenerfassung und wird von unserer Verpflichtung vorangetrieben, unsere Produkte kontinuierlich zu verbessern.
Wir achten sehr darauf, Inhaltsstoffe auszuwählen, die jeden Schritt dieser vierstufigen Beurteilung bestehen. In einer geringen Anzahl von Fällen kann es vorkommen, dass der bestmögliche Inhaltsstoff, beispielsweise die Wirksubstanz in einem Schädlingsbekämpfungsmittel, einen dieser Schritte nicht besteht. Wenn dies der Fall ist, wird das Produkt einer Risikoabschätzung unterzogen, um das Niveau zu bestimmen, das für Mensch und Umwelt als sicher gilt. Dann wenden wir noch mehr Vorsicht an.
Unsere Beurteilung betrachtet diese Kriterien:
Schritt 1: Chronische Gefährdungen der menschlichen Gesundheit, wie zum Beispiel das Potenzial, Krebs oder fortpflanzungsschädliche Krankheiten zu verursachen. Unsere Datenquellen umfassen die California Proposition 65 und die International Agency for Research on Cancer Monographs der Weltgesundheitsorganisation. Bei diesem Schritt treffen wir eine Fülle von Vorsichtsmaßnahmen und die meisten Inhaltsstoffe, die wir verwenden, bestehen diesen Schritt. Für die wenigen Inhaltsstoffe, die durchfallen – meist Wirkstoffe in Produkten wie Schädlingsbekämpfungsmitteln, legen wir einen Sicherheitsfaktor fest, der über eintausendmal höher ist als das niedrigste Niveau, das einen Einfluss auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben könnte.
Schritt 2: Langfristige Umweltgefährdungen, d. h. das Potenzial, in der Umwelt zu bestehen, zu akkumulieren und giftig zu sein, also „PBT“-Substanzen. Unsere Datenquellen hierzu umfassen die Europäische Chemikalienagentur (ECHA), die ECHA-Liste besonders besorgniserregender Substanzen und die sogenannten PBT-Profiler und Kriterien zur PBT-Bewertung der US-Umweltschutzbehörde EPA (U.S. Environmental Protection Agency). Wie in Schritt 1 fällt ein Inhaltsstoff durch, sollte ein Anzeichen auf ein PBT vorliegen. Demnach wird eine Bewertung der sicheren Verwendung wie oben beschrieben ausgelöst.
Schritt 3: Akute Gesundheitsrisiken für Mensch und Umwelt, wie beispielsweise Säuger- oder aquatische Toxizität. Während Schritt 1 und 2 die langfristigen Auswirkungen beurteilt, bezieht sich dieser Schritt auf mögliche kurzfristige Auswirkungen wie Hautirritation oder die Freisetzung flüchtiger organischer Verbringen (VOCs). Unsere Datenquellen hierzu umfassen die Sicherheitsdatenblätter von Zulieferern, TOXNET des U.S. National Institutes of Health und die Richtlinien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organization for Economic Cooperation and Development, OECD). Der Verwendungszweck für einige unserer Produkte beeinflusst diese Beurteilung. Zum Beispiel möchten wir, dass unsere Schädlingsbekämpfungsmittel für Ungeziefer giftig, aber für Menschen sicher sind. Deshalb lassen wir also bei bestimmten Inhaltsstoffen, wenn sie in bestimmten Produkten verwendet werden, unterschiedliche Auswirkungsstufen zu.
Schritt 4: Andere möglichen Auswirkungen, zum Beispiel, ob ein Inhaltsstoff eine allergische Reaktion der Haut auslösen könnte. Das Greenlist™-Programm wurde entwickelt, um unsere Produkte und das Programm selbst kontinuierlich zu verbessern. Der finale Schritt betrachtet Bereiche, in denen Daten und Methoden noch entwickelt werden. Möglicherweise möchten wir in Zukunft neue Kriterien mit einbeziehen. Zurzeit konzentrieren wir uns auf Hautallergene. Wir wollten über das Übliche hinausgehen und mehr Transparenz bieten, also haben wir einen wissenschaftlich fundierten und extern gültigen Prozess zur Identifizierung und Transparenz von Hautallergenen entwickelt. Obwohl diese Inhaltsstoffe nur in Mengen verwendet werden, die wahrscheinlich keine Probleme verursachen, sind wir der Ansicht, dass dieses neue Greenlist™-Kriterium noch hilfreichere Informationen für Verbraucher bereitstellt.
SC Johnson übertrifft die herkömmlichen Sicherheitsstandards
Alle auf der Erde verfügbaren Inhaltsstoffe – einschließlich Sauerstoff und Wasser – können in ausreichend hohen Mengen giftig sein. Bei einer ausreichend niedrigen Aussetzung kann alles als sicher gelten. Deshalb müssen alle Inhaltsstoffe in einem Produkt von SC Johnson bewertet werden. So kann festgelegt werden, was als sicher gilt und was nicht. Es gibt natürlich Branchenstandards für Sicherheit. Aber bei SC Johnson gehen wir noch einen Schritt weiter.
Wir setzen bei einer Gefährdungsbeurteilung an und verwenden Informationen, die wir aus unseren fortlaufenden Datenerhebungen beziehen. Dabei handelt es sich um den oben beschriebenen vierstufigen Beurteilungsprozess. Wenn eine mögliche Gefährdung besteht, bewerten wir die Inhaltsstoffe, um festzustellen, ob oder in welcher Konzentration diese – ohne bekannte nachteilige Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt – verwendet werden können. Dies wird als das sichere Niveau bezeichnet.
Im Anschluss führen wir eine weitere Beurteilung durch, die sich auf die Aussetzung konzentriert. Dazu schauen wir uns nicht nur den Verwendungszweck eines Produkts an, sondern auch, wie es über diesen Zweck hinaus verwendet werden könnte. Zum Beispiel könnte ein Glasreiniger auf eine Küchenoberfläche gesprüht werden, auf der Lebensmittel zubereitet werden. Es kann auch sein, dass ein Produkt, das nur einmal pro Woche verwendet werden sollte, von jemandem, der aus beruflichen Gründen jeden Tag sauber macht, benutzt wird.
Wir betrachten stets die umfassendste mögliche Anwendung und gehen bei der Auswahl der von uns verwendeten Inhaltsstoffe sowie des entsprechenden Niveaus noch darüber hinaus.
Natürlich versus chemisch
Unsere Entscheidungen werden auf Grundlage erstklassiger wissenschaftlicher Daten getroffen
Diese vierstufige Beurteilung der Inhaltsstoffe, die unserem Greenlist™-Programm zugrunde liegt, verwendet Informationen der Zulieferer sowie öffentlich zugängliche und wissenschaftlich fundierte Daten.
Wir führen auch eine Liste von Inhaltsstoffen, die unzulässig sind, und die wir die Liste „unzulässiger“ Materialien nennen. Diese beinhaltet mehr als 200 einzelne Rohstoffe in etwa 90 Materialkategorien.
Diese Materialien entsprechen gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und werden oft von unseren Mitbewerbern verwendet. Allerdings entsprechen sie einfach nicht den Standards von SC Johnson.
Einige Inhaltsstoffe werden sehr schnell auf diese Liste gesetzt. Hierzu zählt zum Beispiel PVC. Andere erfordern eine umfassendere Bewertung der potenziellen Aussetzung und von Risikoerwägungen in Bezug auf die Produkte. Unsere Liste unzulässiger Materialien wird regelmäßig überarbeitet, um sicherzustellen, dass neue Forschungsergebnisse und Änderungen von Richtlinien und Bestimmungen seitens der Regierung erfasst werden.
Obwohl wir uns dafür einsetzen, unzulässige Materialien in den Produkten von SC Johnson zu vermeiden, treten ab und zu Situationen auf, in denen dies nicht gelingt. Normalerweise gibt es in solchen Fällen keine verfügbare Alternative, die die gleiche Leistung bietet oder die Anforderungen des Herstellungsprozesses erfüllt. Es ist auch möglich, dass die verfügbaren Optionen zu teuer sind.
In diesen seltenen Fällen kann eine Ausnahmeregelung zur fortgesetzten Nutzung der entsprechenden Materialien getroffen werden. Allerdings sind solche Ausnahmen sehr selten und werden alle zwei Jahre auf der höchsten Ebene des Unternehmens erneut überprüft.
„Bei der Greenlist™-Methode von SC Johnson handelt es sich um eine stabile, beständige, wissenschaftlich fundierte, flexible und innovative Methode, die das Unternehmen zur kontinuierlichen Verbesserung des Sicherheitsprofils seiner Formulierungen einsetzt.“
–Alexandra Maertens, Ph. D., eine externe Expertenmeinung zum Greenlist™-Programm
Validierung der wissenschaftlichen Grundlagen und der Kriterien des Greenlist™-Programms
Während das Greenlist™-Programm von SC Johnson im Laufe der Jahre kontinuierlich gewachsen ist und weiterentwickelt wurde, haben wir es auch mit Experten und wissenschaftlichen Behörden besprochen. Es wurde mit dem Input von Experten wie dem britischen Forum für die Zukunft (U.K. Forum for the Future) und der US-Umweltschutzbehörde EPA ins Leben gerufen und wird seither von Organisationen wie dem World Wildlife Fund überprüft.
Es wurde auch mit Preisen ausgezeichnet. Hierzu zählen der World Environment Center Gold Medal Award 2015, die Anerkennung Safer by Design 2011, der Presidential Green Chemistry Award 2006 und der Ron Brown Award for Corporate Leadership 2006.
Wir sind stets darum bemüht, das Programm weiter zu beurteilen und suchen immer nach Möglichkeiten, es zu verbessern. Im Jahr 2017 haben wir führenden Experten im Bereich der Human- und Umwelttoxikologie die Details des Greenlist™-Programms zur unabhängigen Bewertung präsentiert. Ihr Feedback hat das Greenlist™-Programm, die zugrundeliegenden Kriterien und die verwendeten Daten sowie unseren wissenschaftlich fundierten Ansatz zur Auswahl der Inhaltsstoffe, die sowohl für Gefährdung als auch Risiko in Betracht gezogen werden, bestätigt.
Zum Beispiel merkte Rezensentin Alexandra Maertens, Ph. D., Toxikologin für das Consortium of Environmental Risk Management and Research an der Johns Hopkins Bloomberg School of Public Health, an:
„Bei der Greenlist™-Methode von SC Johnson handelt es sich um eine stabile, konsistente, wissenschaftlich fundierte, flexible und innovative Methode, die das Unternehmen darin unterstützt, das Sicherheitsprofil ihrer Zusammensetzungen kontinuierlich zu verbessern. Die Methode besteht aus einer umfassenden Datenanalyse, einer klaren Formel zur Bewertung der Qualität der Daten und einem sorgfältigen Abwägen der Gefährdungen innerhalb des Kontexts der erwarteten Aussetzung und somit der Risiken.”
Ein anderer Rezensent bezeichnete unsere Ansätze der Balance von Gefährdung und Risikoeinschätzung als „erfrischend“.
Schauen Sie sich weitere Details zu unserem Greenlist™-Programm in unserem SC Johnson Nachhaltigkeitsbericht 2017 an.